Nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als mit der Handelskammer eingereicht:
Der Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts ISCA Nederland B.V., der Sitz und die Geschäftsstelle in (3871 MV) Hoevelaken, De Wel 12a.
Nachfolgend: “ISCA Nederland”
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Lieferbedingungen wird verstanden unter:
Käufer:der Käufer der von ISCA Nederland angebotenen Produkte;
Vertrag: ein Vertrag zwischen ISCA Nederland und einem Käufer, aufgrund dessen ISCA Nederland ein in diesem Vertrag spezifiziertes Produkt liefert.
Artikel 2 Anwendbarkeit
1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Lieferbedingungen abweichen, gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen für jedes Angebot und jeden (Folge)vertrag zwischen ISCA Nederland und dem Käufer, auf die ISCA Nederland diese Allgemeinen Lieferbedingungen für anwendbar erklärt hat.
2. ISCA Nederland behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Lieferbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, dass ISCA Nederland diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Artikel 3 Preise und Angebote
1. Die von ISCA Nederland angebotenen Produkte werden zu dem Preis verkauft, wie auf der Homepage www.hollandsnapframe.com * von ISCA Nederland angegeben.
2. Übergebene Muster oder auf der Homepage gezeigte Modelle gelten lediglich als Anhaltspunkt, ohne dass die zu liefernden Produkte diesen entsprechen müssen.
3. Wenn nicht anders angegeben, sind die von ISCA Nederland gemachten Angebote unverbindlich und dreißig Tage gültig. ISCA Nederland ist nur an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer die Annahme innerhalb von dreißig Tagen schriftlich bestätigt.
4. Wenn nicht nachdrücklich anders angegeben, sind die von ISCA Nederland genannten Preise immer zuzüglich MwSt.
5. Bei Bestellungen unter 50,= Euro stellt ISCA Nederland dem Käufer 25,= Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung.
6. ISCA Nederland behält sich das Recht vor, infolge (zum Beispiel) geänderter Kurse an der London Metal Exchange, die Preise zwischenzeitlich zu ändern.
Artikel 4 Bezahlung
1. Sofern nicht anders vereinbart, bezahlt der Käufer die Produkte in Euro durch Abgabe einer einmaligen Ermächtigung oder durch Barzahlung (Lieferung durch Nachnahme). Bei Bezahlung durch einmalige Ermächtigung wird der gesamte fällige Betrag in einem Mal abgebucht.
2. Vereinbaren die Parteien abweichend von Absatz 1, dass Bezahlungen bargeldlos erfolgen, so haben diese Bezahlungen immer auf das auf der betreffenden Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
3. Bei Bestellungen von 5.000,= Euro oder mehr muss der Käufer eine Anzahlung von 20% des Gesamtkaufpreises leisten. Die Lieferung der betreffenden Produkte erfolgt erst, wenn die Anzahlung bei ISCA Nederland eingegangen ist.
4. Erfolgt die Bezahlung nicht korrekt oder nicht fristgemäß, so ist der Käufer von Rechts wegen im Verzug und es sind mit sofortiger Wirkung Verzugszinsen entsprechend den geltenden gesetzlichen Handelszinsen fällig. ISCA Nederland behält sich das Recht vor, die Eintreibung der offenen Forderungen in Auftrag zu geben oder aber Dritten zu übertragen.
5. Alle (außer)gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung von offenen Rechnungen, mit einem Minimum von 15% des einzutreibenden Betrages, gehen auf Rechnung des Käufers.
Artikel 5 Eigentumsvorbehalt
Artikel 6 Bestellung und Lieferung
Artikel 7 Rücksendungen
1. Die bei ISCA Nederland gekauften Produkte kann der Käufer innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung dieser Produkte retournieren. Die Produkte können ausschließlich in der Originalverpackung unter Vorlage der Originalrechung und des Rücksendeformulars retourniert werden. Dieses Formular kann angefordert werden unter www.hollandsnapframe.com *. Rücksendungen, die die vorgenannten oder aber auf der Homepage angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, werden von ISCA Nederland nicht akzeptiert.
2. Dem Käufer werden 90% des Kaufpreises für die von ihm retournierten Produkte erstattet. Die anderen 10% stehen ISCA Nederland als Verwaltungs- und Lagergebühren zu.
3. Beschädigte Produkte können nicht retourniert werden.
Artikel 8 Umtausch
1. Bei einem Umtausch kann der Käufer das betreffende Produkt innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung des Produkts an ISCA Nederland senden. Dabei verfährt der Käufer nach Artikel 7 Absatz 1 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
2. ISCA Nederland sendet das gewünschte Produkt an den Käufer. Es wird eine Umtauschrechnung beigefügt.
3. Dem Käufer werden bei einem Umtausch Verwaltungs- und Lagergebühren in Höhe von 10% des Kaufpreises in Rechnung gestellt.
4. Im Falle einer Zuzahlung durch den Käufer bzw. Rückzahlung an den Käufer steht auf der Umtauschrechnung „Zuzahlung” oder „Rückzahlung”.
Artikel 9 Garantie
1. Für die von ISCA Nederland gelieferten Produkte gilt ausschließlich die Garantie, wie diese der Hersteller des betreffenden Produkts festgelegt hat und/oder wie im Katalog oder auf der Homepage angegeben, mit einer maximalen Garantiezeit von sechs Monaten. Garantie auf Lichtquellen ist ausgeschlossen.
2. Im Falle einer Reklamation bezüglich eines Produkts muss der Käufer erst telefonisch Kontakt mit ISCA Nederland aufnehmen. Falls nötig, wird der Käufer gebeten, das betreffende Produkt mit einem Rücksendeformular und einer möglichst deutlichen Beschreibung der Reklamation zurückzusenden.
3. Wenn ISCA Nederland die Reklamation anerkennt, erhält der Käufer ein Ersatzprodukt. Die Versandkosten gehen auf Rechnung von ISCA Nederland.
4. Wenn ISCA Nederland die Reklamation nicht anerkennt, so wird das betreffende Produkt mit Begründung an den Käufer zurückgesandt. In diesem Fall werden dem Käufer die Versandkosten nicht erstattet. Kosten, die ISCA Nederland entstandenen sind, gehen auf eigene Rechnung.
Artikel 10 Haftung
1. ISCA Nederland ist nicht zu Schadenersatzleistungen an den Käufer verpflichtet, es sei denn, es ist von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit die Rede.
2. ISCA Nederland haftet niemals für indirekte und/oder Folgeschäden.
3. Wenn ISCA Nederland zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet ist, so entspricht diese höchstens dem Kaufpreis des betreffenden Produkts, das den Schaden verursacht hat.
4. Einen Transportschaden erstattet ISCA Nederland nur dann, wenn dieser Schaden im Frachtbrief angegeben ist und der Käufer diesen auf der Homepage www.hollandsnapframe.com * gemeldet hat.
Artikel 11 Höhere Gewalt
1. Unter höhere Gewalt wird in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen verstanden (neben den Bestimmungen im Gesetz und in der Jurisprudenz): alle von außen kommenden Ursachen, vorherzusehen oder nicht, auf die ISCA Nederland keinen Einfluss ausüben kann, und wodurch ISCA Nederland nicht in der Lage ist, Ihren Verpflichtungen nachzukommen.
2. ISCA Nederland hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der eine (weitere) Einhaltung der Verpflichtungen verhindert, eintritt, nachdem ISCA Nederland ihrer Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
3. Bei höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von ISCA Nederland ausgesetzt. Wenn die höhere Gewalt, die eine Einhaltung der Verpflichtungen nicht möglich macht, länger als 2 Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
4. Wenn ISCA Nederland bei Eintritt der höheren Gewalt Ihren Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder Ihren Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, so hat sie das Recht, den bereits ausgeführten bzw. ausführbaren Teil einzeln zu fakturieren und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen als wenn es ein separater Vertrag wäre.
Artikel 12 Geistiges Eigentum
1. ISCA Nederland und Ihre Lieferanten behalten sich ausdrücklich alle Rechte und Befugnisse vor, die ihnen auf dem Gebiet des geistigen Eigentumsrechts in Bezug auf die von ISCA Nederland angebotenen und/oder verkauften Produkte zustehen.
Artikel 13 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Auf jeden Vertrag zwischen ISCA Nederland und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der Bestimmung in Artikel 5 bezüglich Eigentumsvorbehalt, auf die deutsches Recht Anwendung findet.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen ISCA Nederland und dem Käufer ergeben, können zur Schlichtung ausschließlich dem niederländischen Gericht im Gerichtsbezirk Utrecht vorgelegt werden.
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind in der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Gooi- en Eemland Amersfoort hinterlegt.
* Oder www.hollandsnapframe.de, www.hollandsnapframe.es, www.hollandsnapframe.fr, www.hollandsnapframe.co.uk, www.hollandsnapframe.nl.